AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

BoGeTec GmbH  Reha-Technik


1. Maßgebliche Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Eine unwirksame Klausel ist in eine wirksame Klausel umzudeuten, die das gleiche wirtschaftliche Ziel bewirkt. Abweichungen oder Erweiterungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2.  Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verlieren spätestens nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben oder die Lieferung ausgeführt ist.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


3.  Besondere Regelungen für den Weiterverkauf ins Ausland

Da die gesetzlichen Zulassungs- und Betriebsbestimmungen im Ausland noch nicht harmonisiert sind, bedarf der Weiterverkauf unserer Produkte ins Ausland unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 

4.  Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachträglich erwerben.

4.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen Forderungen, die wir aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben.

4.3 Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.

4.4 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist (1 – 2 Wochen) den Kaufgegenstand verwerten unter Anrechnung des Erlöses auf die Kosten und den Kaufpreis durch öffentliche Versteigerung entsprechend §§ 138 ff BGB. Bei Ausbleiben eines sofortigen Widerspruchs des Käufers auf unsere entsprechende Ankündigung kann auch eine Übernahme des Kaufgegenstandes durch uns zum empfohlenen Preis abzüglich des Höchstrabatts und eines etwaigen Minderwerts erfolgen.

4.5 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.

 

5.  Zahlung

Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zahlbar:

– innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung abzüglich 3 % Skonto

– innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung rein netto.

Für die Zulässigkeit und Höhe eines Abzugs ist maßgebend der Zeitpunkt der Zahlung des Gesamt- ggfls. des Restbetrags. Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 10% p.a. zu verlangen.

Beanstandungen und Mängelrügen des Bestellers berechtigen diesen weder, ein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht auszuüben, noch die Aufrechnung zu erklären, solange dessen Forderung nicht von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.

 

6.  Lieferung

Liefertermine werden nach bestem Vermögen angesetzt. Sie sind abhängig von der rechtzeitigen Belieferung durch die Vorlieferanten. Höhere Gewalt hemmt vereinbarte Lieferfristen ebenso wie die nicht fristgerechte Bezahlung früherer Rechnungen.

 

7.  Versand

7.1 Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Empfängers, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Für Transportschäden haftet der jeweilige Transporteur. Diesem sind auch etwaige Schäden sofort anzuzeigen.

 

8.  Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz

8.1 Der Käufer hat den Kaufgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb   einer Ausschlussfrist von 10 Tagen schriftlich erfolgen. Wiederverkäufer sind zudem verpflichtet, beim Weiterverkauf das der Ware beiliegende Übergabeprotokoll zusammen mit dem Endkunden auszufüllen und eine (fern-)schriftliche Kopie an den Verkäufer zu übermitteln.

8.2 Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen. Gegenüber Kaufleuten ist die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt. Katalogangaben, Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Größenangaben sowie sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind nur annähernd maßgebend; sie werden weder zugesichert noch garantiert. Technische Änderungen sowie Abweichungen im Farbton bleiben bis zum Liefertag vorbehalten.

8.3 Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachte Schäden (Nachbesserung). Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatz(teil)lieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer

– einen offensichtlichen Fehler nicht gemäß Ziffer 8.1 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat; für Kaufleute gilt §377 HGB.

– oder den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt hat

– oder dieser überbeansprucht worden ist

– oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat

– oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist.

8.5 Gegenstandstypischer Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.6 Schadenersatzansprüche jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, können nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden.

8.7 Produzentenhaftung. Es ist zu beachten, dass bei Sonderanfertigungen oder -umbauten verschärfte gesetzliche Bestimmungen gelten. Änderungen und konstruktive Eingriffe sind nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen.

 

9.  Nachbesserung, Rückrufaktion

Der Käufer verpflichtet sich, kleinere Reparaturen oder Nachrüstungen, die im Rahmen unserer Gewährleistung oder aufgrund einer Rückrufaktion gemäß MPG erforderlich sind unverzüglich und kostenfrei durchzuführen. Bei größeren derartigen Reparaturen ist uns der Schaden-/Gewährleistungsfall (fern-)schriftlich anzuzeigen. In diesen Fällen leisten wir Entschädigung auf Basis der gesetzlichen Regelungen. Ohne glaubhaften Nachweis gehen wir von einem Werkstattstundensatz in Höhe von 32,50 EUR aus. Die Entschädigung erfolgt lediglich für den reinen Arbeitsaufwand, nicht jedoch für ggfls. erforderliche Anfahrzeiten und -kosten zum Endkunden. Der Käufer ist zur Geringhaltung des Schadens verpflichtet.

 

10.  Vorbehalt der Annahme und Rücktrittsrecht des Verkäufers

Wir behalten uns vor, an uns unbekannte Firmen nur gegen Vorkasse zu liefern wie auch die Annahme eines Auftrages ohne Angabe eines Grundes abzulehnen. Das bekannt werden mangelnder Kreditwürdigkeit oder die erkennbare Gefährdung unseres Zahlungsanspruches berechtigt uns zum Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag.

 

11.  Gerichtsstand

Bei Kaufleuten: Gerichtsstand für beide Parteien ist Biberach.

 

12.  Datenschutz (Mitteilung aufgrund Bundesdatenschutzgesetz)

Wir bedienen uns zur Abwicklung unserer Geschäftstätigkeit der elektronischen Datenverarbeitung. Daten unserer Geschäftspartner und Daten aus Geschäftsvorgängen sind in unserer Datenverarbeitung gespeichert.


Stand: 01.07.2010